StartMarokkoMarokko – Strenge Regulierungen und Haftstrafen für den anstehenden Wahlkampf

Marokko – Strenge Regulierungen und Haftstrafen für den anstehenden Wahlkampf

Neutralitätsgebot für Beamte und Transparenzregeln

Mit dem reformierten Organgesetz gelten für die Parlamentswahl am 23. September klare Vorgaben für Parteien, Medien und die Verwaltung. Bei Verstößen im digitalen Raum, Missbrauch staatlicher Ressourcen oder Stimmenkauf drohen empfindliche Strafen.

Rabat – Für die bevorstehende Parlamentswahl am 23. September 2026 gelten in Marokko strikte rechtliche Bestimmungen. Grundlage ist das Organgesetz Nr. 53.25 zur Änderung und Ergänzung des Organgesetzes Nr. 27.11 über das Abgeordnetenhaus. Der Gesetzgeber regelt darin den Ablauf des Wahlkampfs, die Nutzung öffentlicher Räume sowie die Pflichten von Kandidaten und Verwaltungen.

Der offizielle Wahlkampf beginnt in der ersten Stunde des 13. Tages vor dem Wahltag und endet am Tag vor der Wahl um Mitternacht. Für Veranstaltungen gelten die rechtlichen Vorgaben für öffentliche Versammlungen. Märsche, Umzüge und der Einsatz von Lautsprechern müssen mindestens 24 Stunden vor Beginn bei der zuständigen lokalen Behörde unter Angabe von Route und Zeitraum schriftlich angemeldet werden. Zudem ist es untersagt, auf inoffiziellen Plakaten, Flugblättern und Wahlprogrammen die Farben Rot oder Grün sowie deren Kombination zu verwenden. Zur Wahrung der Neutralität dürfen Gotteshäuser, Bildungseinrichtungen, Stätten der Berufsausbildung und öffentliche Verwaltungen nicht für Wahlkampfaktivitäten genutzt werden.

Sanktionen für digitale Verstöße am Wahltag

Der rechtliche Rahmen erstreckt sich explizit auf den Wahltag selbst. Die Verbreitung von Plakaten, Flugblättern oder Wahlunterlagen am Wahltag ist verboten. Dies gilt sowohl für die direkte Weitergabe als auch für digitale Wege über soziale Netzwerke, Streaming-Dienste, Werkzeuge der künstlichen Intelligenz oder sonstige Online-Plattformen. Verstöße werden mit Haftstrafen von drei bis sechs Monaten und Geldstrafen zwischen 20.000 und 50.000 Dirham geahndet. Unter Strafe steht zudem bezahlte politische Werbung auf ausländischen elektronischen Plattformen und Websites.

Neutralitätsgebot für Beamte und Transparenzregeln

Das Gesetz schreibt eine strikte Neutralität der Verwaltung vor. Bediensteten oder Beauftragten der Verwaltung und lokaler Behörden ist es untersagt, während der Ausübung ihrer Pflichten Wahlmaterialien zu verbreiten oder Wähler zur Stimmabgabe für bestimmte Personen oder Parteien aufzurufen. Zuwiderhandlungen werden mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu einem Jahr und Geldstrafen von 50.000 bis 100.000 Dirham bestraft.

Zum Schutz des Wahlrechts sind der Kauf oder Versuch des Kaufs von Wählerstimmen durch Geschenke, Spenden oder sonstige Vorteile verboten. Ebenso strafbar sind Versuche, die Wahlentscheidung durch Gewalt, Einschüchterung oder Drohungen – etwa mit dem Verlust des Arbeitsplatzes – zu beeinflussen. Zur finanziellen Transparenz müssen die Finanzberichte der Wahlkampagnen innerhalb von 90 Tagen nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse sowohl in Papierform als auch über eine dafür vorgesehene Online-Plattform beim Rechnungshof eingereicht werden.

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