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Marokko – Steueroffensive bei unbebauten Grundstücken: Was Eigentümer auch im Ausland jetzt wissen müssen

Keine Sonderregelungen für MRE: Steuerpflicht unabhängig vom tatsächlichen Wohnsitz

Das Innenministerium forciert die landesweite Eintreibung der Steuer auf unbebautes Land (TNB) – Auch für Auslandsmarokkaner (MRE) bedeutet dies Handlungsbedarf, um rechtliche Folgen zu vermeiden.

Rabat – Die Steuer auf unbebautes städtisches Land (Taxe sur les terrains non bâtis, TNB) wird nicht mehr nur sporadisch, sondern soll nun systematisch erhoben bzw. eingetrieben werden. Ein aktuelles Rundschreiben des Innenministeriums an die Walis und Gouverneure des Landes untermauert diesen Kurs. Viele Eigentümer, darunter natürlich auch im Ausland ansässige Marokkanerinnen und Marokkaner, die über Jahre hinweg keine Bescheide erhielten, könnten nun zeitnah mit Forderungen der Kommunalverwaltungen konfrontiert werden.

Einheitliche Anwendung statt kommunaler Willkür

Die rechtliche Grundlage für diesen Vorstoß bildet das Gesetz Nr. 14-25. Wie die Tageszeitung L’Economiste berichtet, war die Anwendung dieser Steuer bisher von Gemeinde zu Gemeinde höchst unterschiedlich. Während einige Kommunen die Einnahmen bereits fest einplanten, ließen andere das Potenzial ungenutzt. Das Innenministerium fordert nun eine landesweite Vereinheitlichung. Ziel ist es, die kommunalen Kassen zu stärken und eine faire Steuerlast zu garantieren, die sich am Erschließungsgrad der Grundstücke orientiert. Spezielle Kommissionen sollen künftig prüfen, ob die technischen Voraussetzungen für eine Bebauung, wie der Anschluss an das Wasser- und Stromnetz, tatsächlich gegeben sind.

Keine Sonderregelungen für MRE: Steuerpflicht unabhängig vom tatsächlichen Wohnsitz

Besonders für die marokkanische Gemeinschaft im Auslande, natürlich auch für MREs in Deutschland, Österreich und der Schweiz, ist entscheidend: Die Steuerpflicht knüpft allein an die Lage des Grundstücks in Marokko an. Es gibt keine Ausnahmeregelungen für Eigentümer mit ständigem Wohnsitz im Ausland. Wer die Zahlung versäumt, muss mit den gleichen rechtlichen Konsequenzen rechnen wie Inländer. Dies umfasst Säumniszuschläge, Bußgelder und im Extremfall die Einleitung von Beitreibungsverfahren. Das Ministerium betont, dass Anträge auf Erlass von Strafen zwar möglich sind, aber strengen Zuständigkeiten unterliegen – bei Beträgen über 50.000 Dirham entscheiden die Walis, darunter die Gouverneure.

Digitale Abwicklung und Fristenmanagement

Für Eigentümer ergibt sich oft das Problem, dass physische Steuerbescheide an marokkanische Kontaktadressen zugestellt werden und die Betroffenen im Ausland erst spät erreichen. Um Säumnisse zu vermeiden, gewinnen digitale Instrumente an Bedeutung. Die Trésorerie Générale du Royaume (TGR) bietet über ihr Online-Portal Möglichkeiten zur Abfrage und Begleichung lokaler Steuern an. Experten raten dazu, die eigene steuerliche Identifikationsnummer (Identifiant Fiscal) bereitzuhalten und regelmäßig den Status der Immobilienwerte zu prüfen. Da die Kommunen nun angehalten sind, auch rückwirkende Forderungen und Infrastruktur-Klassifizierungen präziser vorzunehmen, ist eine proaktive Klärung der eigenen steuerlichen Situation für MRE ratsam, um bei der nächsten Einreise oder einem geplanten Immobilienverkauf keine bösen Überraschungen zu erleben.

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