Fahndung nach Steuerhinterziehung in sozialen Netzwerken, um Einnahmequellen und Einnahmehöhen zu prüfen.
Rabat – Die hohe Anzahl von sog. Influencern, also Personen die durch ihre Präsenz in den Sozialen Medien Einfluss auf die Meinungsbildung oder Verbraucherentscheidungen nehmen, erzielen nicht selten auch Einkünfte aus ihren Präsenzen und Reichweiten. Einige von ihnen haben über ihre Einnahmen und die Verwendung dieser Gelder auch selbst berichtet. Dies hat die Aufmerksamkeit der marokkanischen Finanzbehörden geweckt.
Die Generaldirektion für Steuern (DGI) in Marokko hat nach Medienberichten eine groß angelegte Prüfaktion gestartet, die sich auf Influencer in sozialen Netzwerken konzentrieren soll. Auch einige Freiberufler stünden im Fokus der Steuerbehörde. Viele von ihnen hätten einen Lebensstandard, der weit über den angegebenen Einkünften liege, berichtet die marokkanische Tageszeitung Assabah.
Laut Assabah könnten Influencer, unter ihnen wohl auch YouTuber, hohe Einnahmen erzielt haben und Immobilien im Wert von mehr als zehn Millionen marokkanische Dirham MAD besitzen, doch sie würden nur einen kleinen Teil ihrer Einkünfte angeben – oft nicht mehr als 8.000 MAD pro Monat.
Die DGI habe diesen relativ neuen Wirtschaftszweig nun ins Visier genommen. Steuerinspektoren würden derzeit in sozialen Netzwerken professionelle Steuerbetrüger verfolgen, so die Assabah in ihrer Wochenendausgabe vom 4. und 5. Januar 2025. Die Prüfaktion solle die Verhältnismäßigkeit zwischen den erklärten Einkünften und den Bargeldbeständen der betroffenen Personen überprüfen. Dabei könnten die Steuerbehörden auch auf die sozialen Netzwerke der Steuerpflichtigen zugreifen, um ihren Lebensstandard zu ermitteln.
Konsequenzen bei Unregelmäßigkeiten stehen im Raum
Artikel 216 des Allgemeinen Steuergesetzbuches ermögliche es den Behörden, das jährliche Gesamteinkommen einer Person zu bewerten, indem sie ihre Barguthaben auf den Bankkonten sowie die Ausgaben unter die Lupe nähmen. Die Generaldirektion für Steuern verfüge über Daten, die die Existenz von Steuerhinterziehungsnischen bestätigten würden. Besonders im Fokus stünden Personen, die verschiedene Einkommensquellen nicht deklariert hätten.
Auch Freiberufler seien von der Kontrolle betroffen. Laut Assabah gäben einige von ihnen Einkünfte an, die deutlich unter dem üblichen Umsatz ihrer Tätigkeiten lägen. Die Steuerbehörde verfüge über Informationsquellen, um diese Diskrepanzen aufzudecken und einige der Immobilien der Zielgruppen in den sozialen Netzwerken zu identifizieren.
Zu diesem Zweck habe die DGI Vereinbarungen mit anderen Behörden, wie der Nationalen Agentur für Grundstücksverwaltung, geschlossen. Dies solle dabei helfen, das Vermögen der mutmaßlichen Steuerhinterzieher aufzudecken.
Mithilfe sozialer Netzwerke habe die DGI bereits Personen identifiziert, deren angegebener Lebensstandard weit über ihrem angegebenen Einkommen liege. Diese Personen seien aufgefordert worden, ihre Steuersituation zu bereinigen.