Aufgrund humanitärer Gründe und im Vorfeld des bevorstehenden Opferfestes Eid Al Adha hat der marokkanische Monarch die Haftstrafen von 15 senegalesischen Staatsbürgern erlassen, die im Nachgang des Afrika-Cups 2026 verurteilt worden waren.
Rabat – Das Königliche Kabinett gab am 23. Mai 2026 offiziell bekannt, dass König Mohammed VI. den senegalesischen Fans, die während der in Marokko ausgetragenen Wettbewerbe des Afrika-Cups (21. Dezember 2025 bis 18. Januar 2026) aufgrund von Straftaten verurteilt wurden, Begnadigung gewährt hat.
Begnadigung als diplomatisches Zeichen
In der Mitteilung betonte das Königliche Kabinett, dass diese Entscheidung die „jahrhundertealten brüderlichen Beziehungen“ und die enge Zusammenarbeit zwischen dem Königreich Marokko und der Republik Senegal bekräftige. Die königliche Geste sei zudem ein Ausdruck der Beständigkeit jener Grundwerte, die die marokkanische Identität prägen, insbesondere Milde, Wohlwollen und Toleranz.
Anlässlich des bevorstehenden Eid Al Adha übermittelte der Monarch zudem seine aufrichtigen Wünsche an Präsident Bassirou Diomaye Faye, sowie an die Behörden und das Volk des Senegals. Präsident Faye ließ dem König daraufhin seine aufrichtigen Dankesworte für diese Geste übermitteln, wie aus offiziellen Meldungen der marokkanischen Nachrichtenagentur MAP hervorgeht.
Hintergrund der Verurteilungen
Die nun begnadigten Fans waren im Rahmen der juristischen Aufarbeitung von Ausschreitungen festgenommen worden, die sich während des Turnierverlaufs ereignet hatten. Die marokkanischen Gerichte hatten in den Monaten nach dem Turnier Haftstrafen gegen die Betroffenen verhängt, da ihnen Vandalismus und Sachbeschädigung vorgeworfen wurden.
Unabhängig von dieser humanitären Entscheidung bleibt die sportrechtliche Situation bestehen: Der senegalesische Fußballverband verfolgt weiterhin seine Berufung beim Internationalen Sportgerichtshof (CAS) gegen die Entscheidung des afrikanischen Fußballverbandes (CAF), den Turniertitel Marokko zuzusprechen. Diese sportliche Auseinandersetzung ist von der königlichen Begnadigung formell unberührt.

