StartGesellschaftMarokko – König Mohammed VI. begnadigt 1.376 Verurteilte zu Eid al-Adha

Marokko – König Mohammed VI. begnadigt 1.376 Verurteilte zu Eid al-Adha

Amnestie für ehemalige Terrorismus-Häftlinge

Anlässlich des islamischen Opferfestes Eid al-Adha hat der marokkanische König Mohammed VI. eine traditionelle Amnestie erlassen. Unter den Begnadigten befinden sich auch 20 Häftlinge, die wegen Extremismus- und Terrordelikten inhaftiert waren, nachdem sie sich offiziell von radikalem Gedankengut distanziert hatten.

Rabat – Wie das marokkanische Justizministerium in einer offiziellen Pressemitteilung bekannt gab, bezieht sich die königliche Amnestie zum Opferfest sowohl auf inhaftierte Personen als auch Verurteilte, die sich nicht in Haftanstalten befinden. Die Tradition der königlichen Begnadigung zu wichtigen religiösen und nationalen Feiertagen ist in Marokko fester Bestandteil der Justizpraxis.

Mehrheit der Begünstigten erhält Strafminderung oder Entlastung

Der Großteil der Begnadigungen betrifft Personen, die derzeit eine Gefängnisstrafe verbüßen. Von den insgesamt 1.376 Begünstigten befinden sich 1.195 in Haft. Innerhalb dieser Gruppe wurde 13 Gefangenen der verbleibende Teil ihrer Haftstrafe vollständig erlassen, sodass sie umgehend entlassen werden. Eine Reduzierung der laufenden Gefängnis- oder Haftstrafe erhielten hingegen 1.180 Gefangene. Zudem gab es in Einzelfällen erhebliche Strafänderungen: Bei einem Gefangenen wurde eine lebenslange Freiheitsstrafe in eine zeitlich begrenzte Haftstrafe umgewandelt; in einem weiteren Fall wurde eine Todesstrafe in eine lebenslange Haftstrafe abgeändert.

Weitere 161 Begnadigte befanden sich zum Zeitpunkt des Dekrets bereits auf freiem Fuß. Bei ihnen gliedern sich die Maßnahmen wie folgt auf:

  • Haftentlassung: 63 Personen erhielten eine Begnadigung der Gefängnisstrafe oder deren Reststrafe.
  • Finanzielle Entlastung: Bei 78 Personen wurde die Geldstrafe erlassen, während 4 Personen die Haftstrafe erlassen wurde, sie jedoch die Geldstrafe zahlen müssen.
  • Vollständiger Erlass: 15 Personen wurden sowohl von der Gefängnis- als auch von der Geldstrafe befreit. Eine weitere Person wurde bezüglich der Geldstrafe und des Rests der Gefängnisstrafe begnadigt.

Amnestie für ehemalige Terrorismus-Häftlinge

Besondere Aufmerksamkeit gilt einer Gruppe von 20 Verurteilten, die wegen Extremismus- und Terrorismusdelikten verurteilt wurden. Laut Justizministerium erhielten diese Personen die königliche Zustimmung zur Begnadigung nach einem offiziellen Überprüfungsprozess. Voraussetzung hierfür sei das dokumentierte Bekenntnis zu den Grundprinzipien und Werten der Nation sowie den nationalen Institutionen gewesen. Zudem mussten die Betroffenen ihre ideologische Ausrichtung nachweislich überprüft und sich vom Extremismus losgesagt haben.

Innerhalb dieser Gruppe wurde 12 Gefangenen der Rest ihrer Haftstrafe erlassen, 6 Personen erhielten einen allgemeinen Erlass der Haftstrafen und 2 weitere Gefangene wurden sowohl von der Geldstrafe als auch vom Rest der Gefängnisstrafe befreit.

MAGHREB-POST.de berichtet regelmäßig über die zu religiösen Feiertagen wie Eid al-Fitr oder Eid al-Adha sowie zu Nationalfeiertagen üblichen königlichen Amnestien. Diese Begnadigungen dienen in der marokkanischen Rechtspraxis auch der Entlastung der oft überfüllten Vollzugsanstalten. Da es sich um ein etabliertes rechtliches und rituelles Instrument des Königshauses handelt, sind im Anschluss an die Veröffentlichung des Dekrets kaum politischen Debatten oder veränderten Sicherheitsbewertungen zu erwarten.

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