Außenministerium veröffentlicht scharfe Stellungnahme, nachdem Marokko bekanntgegeben hat, dass man das algerische Botschaftsgelände in Rabat enteignen will.
Algier – Zwischen den beiden tief zerstrittenen Nachbarländern Algerien und Marokko droht ein neuer Streit, der sich am algerischen Botschaftsgelände in der marokkanischen Hauptstadt Rabat entzünden könnte.
Marokkos Regierung hatte im Amtsblatt vom 13. März 2024 bekanntgegeben, dass man den Sitz des eigenen Außenministeriums erweitern und dazu das derzeit verwaiste Gelände der algerischen Botschaft nutzen möchte. Aus diesem Grund habe man ein Enteignungsverfahren eingeleitet, gegen das die algerische Regierung vor marokkanischen Gerichten vorgehen könne.
Algerien regiert mit der Androhung von Vergeltungsmaßnahmen.
An diesem Wochenende hat nun das algerische Außenministerium auf die Ankündigung Rabats reagiert.
Algerien verurteilte am Sonntag, den 17. März 2024, die geplante Enteignung einiger seiner Immobilien in Rabat. Algier kündigte dabei an, „auf diese Provokationen mit allen Mitteln zu reagieren, die es für angemessen hält“, so die Erklärung des algerischen Außenministeriums.
„Das Königreich Marokko ist in eine neue Eskalationsphase seines provokativen Verhaltens gegenüber Algerien eingetreten. Diese neue Provokation zeigte sich vor kurzem in dem Vorhaben, die Botschaft des algerischen Staates in Marokko zu konfiszieren“, heißt es in der gleichen offiziellen Erklärung.
Algerien wirft Marokko Verletzung internationaler Konventionen vor.
Algerien sieht in den Vorhaben Rabats „eine unsägliche Verletzung des Respekts und der Schutzpflicht gegenüber den diplomatischen Vertretungen souveräner Staaten, die sowohl im Recht als auch im internationalen Brauch verankert sind“.
Das marokkanische Vorhaben, das gegen die zivilisierten internationalen Gepflogenheiten verstoße, sei ein schwerer Bruch mit den Verpflichtungen aus dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, die das Land dazu verpflichteten, Botschaften auf seinem Hoheitsgebiet unter allen Umständen zu respektieren und zu schützen.
Das algerische Außenministerium schloss ihre Erklärung mit dem Ausdruck der Entschlossenheit der algerischen Behörden, „alle verfügbaren rechtlichen Mittel und Wege zu nutzen, insbesondere im Rahmen der Vereinten Nationen, um die Achtung ihrer Interessen zu gewährleisten“.
Die marokkanische Regierung rechtfertigte die Enteignung von Immobilien, die sich in Rabat befinden und Algerien gehören, mit dem „öffentlichen Interesse, das den Ausbau von Verwaltungsgebäuden zugunsten des Außenministeriums erforderlich macht“, gemäß dem Gesetz Nr. 81-7 vom 16. April 1982. Das marokkanische Gesetz gibt den Vertretern Algeriens zwei Monate Zeit, um ihre Anmerkungen oder eine Klage vor den Gerichten des Königreichs einzureichen.